• 030 / 20 898 12 12
  • kanzlei@rechtsanwalt-ruff.de

FAQ - Häufige Fragen

Ich habe ein rechtliches Problem. Was muss ich jetzt tun?

Wenden Sie sich bei rechtlichen Problemen gerne an uns. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall geben.

Ist das Erstgespräch bei Ihnen wirklich kostenfrei?

Ja, das Erstgespräch ist bei uns kostenfrei. Im Falle einer Mandatierung und/oder Bevollmächtigung können jedoch, abhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen und ob Sie darin eine Selbstbeteiligung mit Ihrem Versicherer vereinbart haben, Kosten auf Sie zukommen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Trägt diese die Kosten?

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Beachten Sie jedoch, dass im Einzelfall für Sie Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung anfallen können.

Ich habe bereits einen anderen Anwalt mandatiert, bin aber unzufrieden. Was kann ich tun?

Sollten Sie mit Ihrem bisherigen Anwalt unzufrieden sein, besteht die Möglichkeit, den Anwalt zu wechseln. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerne können wir Sie diesbezüglich in einem kostenfreien Erstgespräch beraten.

Wie schnell können Sie helfen?

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, melden wir uns innerhalb unserer Öffnungszeiten bei Ihnen zurück. Wir arbeiten montags bis donnerstags jeweils von 8:30 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 16 Uhr. Darüber hinaus sind wir nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten erreichbar. Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ist unsere Kanzlei geschlossen. Beachten Sie bitte auch, dass die Bearbeitung von Anfragen und eingereichten Unterlagen mindestens 24 Stunden in Anspruch nimmt.

Was beinhaltet das Erstgespräch bei Verkehrsverstößen?

Bei Verkehrsverstößen besprechen wir mit Ihnen, die Möglichkeiten Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Außerdem erhalten Sie Informationen zu typischen Fehlerquellen in Messverfahren und zum Ablauf des Bußgeldverfahrens, die auf unseren jahrelangen Erfahrungen und Erfolgen basieren. Eine Auskunft über konkrete Erfolgsaussichten in Ihrem Fall können wir Ihnen zu diesem frühen Zeitpunkt jedoch noch nicht geben. Das ist erst möglich, wenn wir die Verfahrensakte einsehen können.

Was beinhaltet das Erstgespräch bei der Schuldnerberatung?

Kontaktieren Sie unsere Schuldnerberatung soll Ihnen das Erstgespräch eine unverbindliche Orientierungs- und Entscheidungshilfe sein. Wenn Sie uns Informationen über Ihre persönliche Situation mitteilen, können wir im Erstgespräch aber z. B. auch bereits eine monatliche Rate für einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern berechnen. Sie entscheiden dann nach dem Gespräch, ob Sie uns beauftragen möchten.

Ich komme nicht aus Berlin. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?

Ja, unsere Kanzlei arbeitet deutschlandweit.

Kann ich auch persönlich in Ihre Kanzlei kommen?

Ja, Sie können auch zu uns in die Kanzlei kommen. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin unter 030 / 20 898 12 12.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Verfahrensstand?

Sie erhalten von uns eine Sachstandsmitteilung, sobald es Neuigkeiten gibt. Melden wir uns nicht bei Ihnen, haben wir selbst von Behörden oder Gerichten noch keine Rückmeldung bekommen. Sie können uns dennoch jederzeit (am besten über unser Kontaktformular) mit Fragen zu Ihrem Sachstand kontaktieren.