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Arbeitsrecht

ArbeitsrechtDie überwiegende Zahl der Deutschen steht als Arbeitnehmer in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Ersterer befindet sich hierbei in der schwächeren Position, u.a. aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Das Arbeitsrecht möchte diese strukturelle Unterlegenheit ausgleichen. Weil der eigene Arbeitsplatz in der Regel die wichtigste Einnahmequelle und Lebensgrundlage darstellt, ist dieses Rechtsgebiet von besonderer Bedeutung.

Die stärkere Position des Arbeitgebers resultiert aus dessen Weisungsrecht, das in §106 der Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben ist. Er legt fest, was der Arbeitnehmer wann, wie und wo zu tun und zu lassen hat. Dieser ist dabei persönlich abhängig vom Arbeitgeber.

Welche Themenbereiche regelt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht berührt zahlreiche Interessen und Situationen aus dem Arbeitsalltag der Menschen. Anders als in anderen Ländern ist das Arbeitsrecht in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt. Für Laien ist es daher nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten und die einschlägigen Vorschriften zu finden.

Das Arbeitsrecht regelt beispielsweise folgende Bereiche:

  • Verlust des Arbeitsplatzes: Kündigungsschutz des Arbeitnehmers durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Kündigungsfristen und die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung
  • weitere Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z. B. Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis und Abfindung bei einer Kündigung
  • Regelung der Arbeitszeit einschließlich Überstunden und vom Urlaubanspruch im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Schutz des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit, z. B. durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Sicherheitsrisiken durch den gesetzlich geregelten Arbeitsschutz, u.a. Folgen und Maßnahmen bei einem Arbeitsunfall
  • Schutz besonderer Personengruppen, z. B. der Mutterschutz und die Unterstützung von Müttern und Vätern durch die Elternzeit
  • und das Jugendarbeitsschutzgesetz zum Schutze jugendlicher Beschäftigter
  • Vermeidung oder Beseitigung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und bei der Bewerbung, z. B. durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Fragestellungen zum Arbeitskampf bzw. der Interessenvertretung der Arbeitnehmer (Betriebsrat und Streik)

Der Arbeitsvertrag als ein Kernstück im Arbeitsrecht

Selbstverständlich betrifft das Arbeitsrecht auch das Arbeitsverhältnis an sich und dessen Ausgestaltung im Arbeitsvertrag. Vor allem Fragen zum Gehalt und Mindestlohn sind für Arbeitnehmer von wesentlicher Bedeutung.

Insbesondere der Arbeitsvertrag stellt eine wichtige Grundlage des Verhältnisses zwischen Angestelltem und Chef dar. Auch in diesem Zusammenhang können zahlreiche Fragestellungen aufgeworfen werden, vor allem wenn Arbeitnehmer die dortigen Regelungen nicht verstehen oder sich fragen, ob diese Vertragsklauseln zulässig sind.

Dies gilt insbesondere, wenn die vertragliche Formulierung nicht eindeutig verfasst ist und einen gewissen Deutungsspielraum lässt. Wie ist die jeweilige Vereinbarung auszulegen bzw. zu interpretieren? Ist die vertragliche Regelung auch mit dem Arbeitsrecht vereinbar? Und welche gesetzliche Vorschrift greift, wenn eine Frage nicht im Arbeitsvertrag beantwortet wird?

All die aufgeworfenen Fragen gelten natürlich nicht nur für Menschen, die einen Vollzeitjob ausüben. Auch Arbeitnehmer in Teilzeit sind arbeitsrechtlich geschützt, ebenso wie Personen, die einen Nebenjob, Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Auch das Ausbildungsverhältnis unterliegt den Regelungen des Arbeitsrechts.

Des Weiteren wird zwischen Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden. Erstes regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit den Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Vertreters der Arbeitnehmer.

Die benannten Themen sind nicht abschließend. Wir können Sie zu den erwähnten Fragestellungen beraten und Ihnen auch bei anderweitigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zur Seite stehen.

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