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Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Ein Großteil der ausgestellten Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. So hat eine Studie aus dem Jahr 2009 ergeben, dass vier von fünf Bußgeldverfahren aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen unzulässig sind: Sie weisen entweder formale Fehler auf oder beruhen schlichtweg auf zu wenig Beweisen für das vorgeworfene Vergehen. Wenn der Fahrer beispielsweise auf dem Beweisfoto nicht zu erkennen ist oder wenn das Messgerät zur Verkehrsüberwachung nicht den Vorschriften entsprechend montiert wurde, ist der Bußgeldbescheid möglicherweise hinfällig.

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Da das komplexe Verkehrsrecht für Laien oft undurchschaubar ist und dem von den Behörden ausgestelltem Dokument häufig ein gewisser Respekt entgegen gebracht wird, nehmen die Beschuldigten vielfach ohne weitere Prüfung die Punkte, Bußgelder oder sogar ein Fahrverbot in Kauf.

Bevor Sie das Bußgeld bezahlen und die Sanktionen annehmen, sollten Sie aber den Bußgeldbescheid prüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Hierbei kommt es auf schnelles und entschiedenes Handeln an, da die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid lediglich zwei Wochen beträgt.

Unsere Kanzlei ist daher bereits seit Jahren erfolgreich im Verkehrsrecht unter dem Namen “SOS Verkehrsrecht” tätig. Unsere Kollegen und Kolleginnen prüfen Ihren Fall und geben Ihnen Auskunft, ob es sinnvoll ist, gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

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