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Patienten­ver­fügung

Patientenverfügung

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Den Gedanken an die eigene Sterblichkeit schieben die meisten Menschen weit von sich. Doch egal, ob im hohen Alter, bei schwerer Krankheit oder für den Fall eines schweren, medizinischen Notfalls: Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie für Fälle vorsorgen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Das nimmt im Zweifel nicht nur den Angehörigen die Last, sondern garantiert auch, dass Ihre eigenen Wünsche selbst dann berücksichtigt werden. Was sollten Sie bei einer Patientenverfügung beachten?

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung kann eine jede volljährige Person festlegen, was im Falle einer erforderlichen ärztlichen Behandlung zu tun – oder zu unterlassen – ist. Sollte der Betroffene im Falle eines (noch nicht eingetretenen) medizinischen Notfalls wie einem Koma oder Hirntod nicht mehr in der Lage sein, den eigenen Willen selbst zu äußern, können Ärzte und Angehörige anhand der Patientenverfügung diesem dennoch folgen. Die Verfügung muss dabei schriftlich erfolgen und von dem Betroffenen eigenhändig unterzeichnet sein.

Festgelegt werden können u. a.:

  • Einwilligung in bestimmte Eingriffe oder Heilbehandlungen bzw. deren eindeutige Untersagung
  • Bitten und Richtlinien für die Vertreter oder Ärzte im Notfall
  • ethische, moralische oder religiöse Weltanschauung und Wertevorstellung, die den Entscheidungsträgern eine Orientierung bieten können

Wichtig ist vor allem eine klare und eindeutige Formulierung, die keinen Spielraum für Interpretationen lässt. Unsere Kanzlei kann Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützen und erläutern, worauf Sie bei der Gestaltung sonst noch achten sollten.

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